Es gilt weiterhin 3G

Auch Fußballgolf noch bis 31.03. um 50% ermäßigt
10. März 2022
Winterrunde 2021-2022
21. März 2022

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

nachfolgend finden Sie die aktuelle „Corona-Verordnung Sport“ des Kultusministeriums.

Die bisher gültige Verordnung wurde von der Landesregierung bis zum Ablauf des 2. April 2022
mit Anpassungen verlängert. Damit gilt weiterhin die „3G-Regelung“ auch für die Nutzung
der Golfplätze!

Weitere Details können Sie der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg
entnehmen.

Generell ist auch weiterhin zu berücksichtigen:

  • die äußere Toilettenanlage ist nur mit Code-Eingabe nutzbar
  • Hygiene- und Verhaltensregeln sind einzuhalten. 
  • in geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht – auch für Geimpfte/Genesene
  • die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten.
  • DIE UMKLEIDEN SIND ALLERDINGS JETZT GEÖFFNET UND NUTZBAR!

Ihr Team der Golfclub Mudau
und Freizeitanlagen GmbH