Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
nachfolgend finden Sie die aktuelle „Corona-Verordnung Sport“ des Kultusministeriums.
Die bisher gültige Verordnung wurde von der Landesregierung bis zum Ablauf des 2. April 2022
mit Anpassungen verlängert. Damit gilt weiterhin die „3G-Regelung“ auch für die Nutzung
der Golfplätze!
Weitere Details können Sie der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg
entnehmen.
Generell ist auch weiterhin zu berücksichtigen:
Ihr Team der Golfclub Mudau
und Freizeitanlagen GmbH